Das Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung unterstützt den betreuenden Elternteil bei der Feststellung der Vaterschaft sowie bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche für das Kind.
Ebenso besteht die Möglichkeit Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen beurkunden zu lassen.
Bei Entzug der elterlichen Sorge oder Teilentzug wird das Jugendamt Vormund oder Ergänzungspfleger für das Kind.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: