Wir unterstützen den alleinsorgeberechtigten Elternteil bzw. bei gemeinsamer Sorge, den Elternteil, bei dem das Kind lebt, bei der Feststellung der Vaterschaft, sowie bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Voraussetzung: schriftlicher Antrag notwendig
Beendigung: ist jederzeit durch schriftliche Erklärung möglich
Hinweis:
Bevor Sie eine Beistandschaft beantragen, empfiehlt sich eine unverbindliche Beratung im Jugendamt.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: