Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind organische Fluorverbindungen, die auch als PFC – früher auch als PFT – bezeichnet werden.
Im Gebiet nördlich und nordöstlich des Flugplatzes Manching, insbesondere im Bereich der Ortsteile Lindach und Westenhausen, liegen großflächige Grundwasserverunreinigungen durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) vor. Diese wurden durch verschiedene Schadensfälle auf dem Gelände des Militärflugplatzes Manching verursacht.
Durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) wurden PFC-Infolines eingerichtet, an die sich Bürger bei Fragen gerne wenden können.
Fragen zu Gesundheit, Trinkwasser und Lebensmitteln
„PFC-Infoline“ am LGL: 09131 6808 2497,
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
und/oder E-Mail an pfc@lgl.bayern.de
Bei Umweltfragen (Wasser, Boden, Luft, Natur)
„PFC-Infoline“ am LfU: 0821 9071 5102,
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
und/oder E-Mail an pfc-umwelt@lfu.bayern.de
Im Rahmen laufender Untersuchungsverfahren werden umfangreiche Untersuchungen innerhalb und außerhalb des Flugplatzes durchgeführt. Insbesondere wird eine Vielzahl an Untersuchungen von Böden, Grundwasser (Hausbrunnen und landwirtschaftliche Brunnen), Oberflächengewässern, Erntegütern und Fischen durchgeführt.
Aufgrund bisheriger Untersuchungsergebnisse hat das Landratsamt Pfaffenhofen aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der erlaubnisfreien Bewässerung mit Grund- und Oberflächenwasser zu Bewässerungszwecken erlassen.
Innerhalb des Flugplatzgeländes:
Außerhalb des Flugplatzgeländes:
Innerhalb des Flugplatzgeländes:
Außerhalb des Flugplatzgeländes:
Schadenersatz und Verjährung
Dazu liegt uns folgende Auskunft der Bundeswehr vor:
„Die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzforderungen beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Jahresende, in welchem von einem Eigentümer ein Schaden konkret an einem Grundstück festgestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt muss der Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.
Dazu ist keine Klage erforderlich. Es ist ein Schreiben unter Darlegung des Anspruchsgrundes und der Anspruchshöhe an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Abteilung Dienstleistungen und Recht, Fontainengraben 200, 53123 Bonn, zu richten. Dort wird der Schadensersatzanspruch individuell geprüft und für den Fall, dass ein Anspruch besteht, eine Erstattung eingeleitet.“
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: