Beurkundungen

Die Urkundsbeamtin des Sachgebiets Familie, Jugend, Bildung ist befugt, Beurkundungen und Beglaubigungen im Rahmen des § 59 Abs. 1 SGB VIII vorzunehmen.

Dabei handelt es sich vorwiegend um Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung, Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen und Sorgeerklärungen nicht verheirateter Eltern.

Die Beurkundung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung und persönlich vor einer Beurkundungsperson erfolgen.

Damit ein Beurkundungstermin vereinbart werden kann, benötigen wir vorab die erforderlichen Unterlagen:

  • gültige Ausweisdokumente 
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Mutterpass
  • Unterlagen über die Höhe des zu beurkundenden Unterhalts
  • bisherige Unterhaltsverpflichtung

Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Sobald alle Unterlagen eingegangen sind, kann ein Beurkundungstermin vereinbart werden.

Zuständigkeiten

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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