Das Jugendamt wird durch Entscheidung des Vormundschafts- oder Familiengerichts Vormund eines Minderjährigen,
Die gesetzliche Vertretung kann auch an bestimmte Teilbereiche der elterlichen Sorge beschränkt werden.
Das Jugendamt wird kraft Gesetzes Vormund mit der Geburt eines Kindes einer minderjährigen Mutter.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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