Baugenehmigung (Bauantrag, Bauvoranfrage) 

Das so genannte „Bauamt“ besitzt verschiedene Zuständigkeiten. Einen Überblick erhalten Sie am Ende dieses Abschnitts.

Als untere Bauaufsichtsbehörde ist es aber vor allem dafür verantwortlich, dass Gebäude und sonstige bauliche Anlagen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen stehen. Dazu gehört das Genehmigungserfordernis. Im Grundsatz bedarf die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage der Genehmigung. Auf Antrag wird geprüft, ob ein Vorhaben (d.h. eine Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung) genehmigungsfähig ist. Im Nachhinein kontrolliert die Bauaufsichtsbehörde auch, ob ein bereits verwirklichtes Vorhaben von der Genehmigung gedeckt ist oder, wenn keine Genehmigung vorliegt, ob sie nötig gewesen wäre.

Für die Wahrnehmung der unten stehenden Aufgaben wurden Bauteams, bestehend aus einem Verwaltungs- und einem technischen Sachbearbeiter, gebildet und die Gemeindegebiete des Landkreises auf diese aufgeteilt.
Welches Team für Ihr Anliegen zuständig ist, erfahren Sie unter Zuständigkeiten durch einen Klick auf den jeweiligen Namen der unten aufgeführten Gemeinde.

Für die Themen Abgeschlossenheitsbescheinigung, Trockenkiesabbau, Abgrabungsgenehmigungen, Denkmalpflege, Schnurgerüstabnahme, Wohnungsbauförderung, Gebrauchsabnahme fliegender Bauten, Bearbeitung von Kaminkehrermängeln, Kreisheimatpflege gelten besondere Zuständigkeitsregelungen.
Die hierfür zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Abschnitt.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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Donnerstag

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