Kreisheimatpfleger

In der Vergangenheit geschaffene Werke von geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung sollen bewahrt und gepflegt werden. Der (ehrenamtliche) bestellte Kreisheimatpfleger ist dabei ein sachkundiger Berater und Helfer. Er ist organisatorisch der Abteilung 3 zugeordnet.

Er ist bei verschiedenen behördlichen Verfahren zu hören bzw. zu beteiligen:

  • Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz
  • Baugenehmigungen für Baudenkmäler
  • Sicherung der Forschung von Bau- und Bodendenkmälern
  • Flurbereinigungsverfahren
  • Baugebietsausweisung (insbesondere im Bereich von historischen Ensemble)
  • Städtebauförderung
  • Planfeststellungsverfahren
  • Anlage neuer Friedhöfe
  • Neu- oder Umbenennung von Straßen

Zu seinen Aufgaben gehört außerdem die Unterstützung bei

  • der Pflege von Brauchtum, Trachten, Volksmusik, Volkstanz und Mundart
  • der Betreuung von Heimatmuseen und privaten Sammlungen.

Bauamt

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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