Der Inklusionsbeirat versteht sich als Verbindung zwischen den Menschen mit Behinderung und den Beauftragten der Gemeinden und des Landkreises. Wir nehmen die Interessen der Menschen mit Behinderung durch Anträge, Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen wahr. Der Inklusionsbeirat berät außerdem den Kreistag, dessen Ausschüsse und die Kreisverwaltung zu Fragen der Inklusion und versteht sich als Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches in Belangen der Inklusion.