Das Gesundheitsamt ist für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern bezüglich stationärer Reha-Maßnahmen und Kuren nach BayBhV nicht mehr zuständig.
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Beihilfestelle!
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: