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Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe) 

Das Gesundheitsamt ist für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern bezüglich stationärer Reha-Maßnahmen und Kuren nach BayBhV nicht mehr zuständig.
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Beihilfestelle!

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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