Begutachtung 

Der ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes erstellt Gutachten und Gesundheitszeugnisse auf Grund gesetzlicher Vorgaben und Bestimmungen. In der Regel ist ein Anschreiben eines berechtigten Auftraggebers vorzulegen, aus dem Zweck und Inhalt der Untersuchung hervorgehen.

Untersuchungsanlässe sind zum Beispiel:

    • Einstellung, Beurteilung der Dienstfähigkeit
    • Überprüfung der Schulfähigkeit, Prüfungsverhinderung

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Terminvereinbarung.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

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