Gemäß Bayerischer Bauordnung sind Stellplätze Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dienen.
Der Stellplatznachweis ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu führen. Besteht eine örtliche Stellplatzsatzung so hat diese Vorrang gegenüber dem zuvor genannten.
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