Hier braucht der Bauherr keine Genehmigung und zahlt auch keine Gebühren dafür. Warum? Vereinfacht gesagt: Der von der Gemeinde aufgestellte Bebauungsplan ist die Genehmigung. Das Freistellungsverfahren ist also nur dort möglich, wo ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert und die Gemeinde nur noch lapidar feststellen kann, dass das Bauvorhaben mit dem Bebauungsplan übereinstimmt.
Aber auch im Freistellungsverfahren muss der Bauherr von einem qualifizierten Planfertiger Pläne zeichnen lassen und die Unterlagen wie zu einem Bauantrag zusammenstellen lassen.
Der Papier-Freistellungsantrag ist bei der Gemeinde abzugeben. Die digitale Antragstellung erfolgt beim Landratsamt Pfaffenhofen unter folgendem Link:
Hurra Geld gespart!
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