Ein Bauantrag wird in der Regel beim Landratsamt abgegeben.
Dies gilt nicht für Papierfreistellungsverfahren, Papier-Anträge auf Befreiungen bzw. Ausnahmen vom Bebauungsplan bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben und Papier-Anträge auf Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften bei baurechtlich verfahrensfeien Vorhaben sowie Antragsverfahren im Rahmen der kleinen Delegation der Stadt Pfaffenhofen.
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