Selbstverständlich erhalten auch Personen ohne Krankenversicherungsschutz alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Anstatt einer Abrechnung über die Krankenversicherungskarte kann die Arztpraxis unter der Mail krankenschein-asyl@landratsamt-paf.de einen Krankenschein anfordern und die Behandlung wird über den bekannten Weg der kassenärztlichen Vereinigung mit dem Sachgebiet Soziales, Integration abgerechnet.
Bitte füllen Sie den Krankenschein vollständig inklusive Adresse aus, damit eine Bearbeitung erfolgen kann.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: