Im Bereich Asyl werden alle Aufgaben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht. Dazu zählen die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie die Gewährung von Ernährung, Kleidung, Gesundheitspflege, Krankenversorgung, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie der notwendige persönliche Bedarf zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.
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