Die Seniorenbeauftragten der Gemeinden bilden auf Landkreisebene den Seniorenbeirat.
Die Seniorenvertretung/Seniorenbeauftragten haben als unabhängige ehrenamtliche Gremien das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und sichern. Dies geschieht, indem sie Bedürfnisse, Probleme und Wünsche in die politischen Gremien transportieren, sie stellen Verbindungen zu einschlägigen Stellen her und sind in die Prozesse und Entscheidungen der Kommune eingebunden.
Seniorenvertretungen stellen eine Form von sogenannten Nichtregierungsorganisationen dar und sind durch folgende wesentlichen Merkmale charakterisiert:
Das bedeutet, dass sie in ihren Handlungen unabhängig von den jeweiligen Entscheidungsträgern sind.
Die Aufgaben der Seniorenvertretungen/Seniorenbeauftragte lassen sich aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept und den daraus für die jeweilige Gemeinden resultierenden Zielsetzungen ableiten, wobei das oberste Ziel stets das Eintreten für die Belange älterer Menschen ist. Das Aufgabenspektrum selbst ist sehr vielfältig, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und Zielsetzungen ab und kann nur allgemein und zusammenfassend aufgezeigt werden:
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