Kostenfreiheit des Schulwegs

Die Schule der gewählten Ausbildungsrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist; die Entfernung ist nicht ausschlaggebend, dabei muss vom Aufgabenträger (Landkreis Pfaffenhofen) nur die gewählte Ausbildungsrichtung oder Wahlpflichtfächergruppe berücksichtigt werden, die innere Auffächerung der einzelnen Wahlpflichtfächergruppen ist für den Aufgabenträger nicht von Bedeutung.

  • Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges für die Fahrten zur Schule kann nur dann als notwendig anerkannt werden, wenn die Fahrten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder den eingerichteten Schulbussen durchgeführt werden können.
  • Die Anträge auf Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges sind zu Beginn des Schuljahres zu stellen.
  • Diese Anträge werden auf Anforderung zugesandt.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Schneller finden, wonach Sie suchen

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: