Ist Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung aufgrund der individuellen Situation
wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt
umfasst die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen und soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen einschließen.
Die Hilfe ist beim Allgemeinen Sozialdienst über ein Hilfeplanverfahren zu beantragen.
Öffnungszeiten
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: