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Hilfen für junge Volljährige 

  • Ist Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung aufgrund der individuellen Situation
  • wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt
  • umfasst die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen und soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen einschließen.

Die Hilfe ist beim Allgemeinen Sozialdienst über ein Hilfeplanverfahren zu beantragen.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

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