Die ambulanten Hilfen können unter Vorlage eines Fachgutachtens beantragt werden. Alle anderen Hilfen sind beim Allgemeinen Sozialdienst über ein Hilfeplanverfahren zu beantragen.
Die Beantragung von Legasthenie- und Dyskalkulietherapie sowie heilpädagogischen Übungsbehandlungen erfolgt über die Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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