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Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 

Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Dieser ist im neugefassten § 24 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) geregelt, welcher zum 01.08.2026 in Kraft tritt. Der Rechtsanspruch gilt mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage von Montag bis Freitag im Umfang von jeweils bis zu 8 Stunden. Dies gilt auch in den unterrichtsfreien Zeiten (Ferien) mit Ausnahme von 20 Werktagen (Schließzeiten).

Je nach Angebot können Teilnahmebeiträge und Verpflegungskosten anfallen.

Seit 01.04.2026 gilt in Bayern eine Frist, die es für Erziehungsberechtigte zu beachten gibt. Gemäß Artikel 45b des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und weiterer Rechtsvorschriften (AGSG) ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter bis spätestens 30.04. eines Kalenderjahres beim Jugendamt geltend zu machen.

Mit diesem Online-Formular können die Erziehungsberechtigten den Rechtsanspruch geltend machen:

Falls es in der Gemeinde, in der das Kind wohnt, keinen bedarfsgerechten Betreuungsplatz für die Schulferien gibt, organisiert der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm entsprechende Angebote in Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern.

Die nachfolgende Anmeldung dient der Planung dieser Angebote: Der Betreuungsort liegt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Der genaue Veranstaltungsort wird nach dem angemeldeten Bedarf festgelegt. Je nach Ferienwoche kann die Betreuung in verschiedenen Orten stattfinden.

Eine einfache Fahrtzeit zum Betreuungsort von bis zu etwa 30 Minuten ist möglich. Für die Fahrt zur Betreuung und zurück gibt es keinen Anspruch auf Schülerbeförderung. Sie müssen Ihr Kind selbst bringen und selbst wieder abholen. Es werden Teilnahmebeiträge erhoben.

Die Ferienbetreuung findet statt:

  • von Montag bis Freitag,
  • acht Stunden pro Tag.

Eine Anmeldung ist nur für eine ganze Ferienwoche möglich; eine Anmeldung für einzelne Tage ist nicht möglich (mit Ausnahme des Buß- und Bettages).

Die Anmeldung des Betreuungsbedarfs in den Ferienzeiten ist verbindlich. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

Mit diesem Anmeldeformular können die Erziehungsberechtigten eine Anmeldung für die Ferienbetreuung abgeben:

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

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Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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