Durch die vielen Menschen in unserem Landkreis, die ein Ehrenamt ausüben, wird der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft maßgeblich gestärkt. Als Zeichen der Anerkennung für die hohe Eigeninitiative und das bürgerschaftliche Engagement wird die „Bayerische Ehrenamtskarte“ des Freistaats Bayern verliehen.
Auch der Landkreis Pfaffenhofen möchte durch die Teilnahme an dieser Initiative all den Ehrenamtlichen im Landkreis danken und darauf hinwirken, dass noch mehr Bürger ehrenamtlich tätig werden.
Inhaber dieser Karte erhalten Ermäßigungen, z. B. in staatlichen bzw. städtischen Museen, öffentlichen Einrichtungen sowie zahlreichen privaten Unternehmen in ganz Bayern.
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Möchten auch Sie bürgerschaftliches Engagement unterstützen und in den Reihen ehrenamtlich Tätiger neue Kunden für sich gewinnen?
Lassen auch Sie Ihr Unternehmen, Gewerbe oder Ihren Verein als Akzeptanzstelle registrieren!
Ehrenamtskarte Blau
Ehrenamtskarte Gold
Die Bestätigung bezüglich des Umfangs der geleisteten Arbeit erfolgt z. B. durch einen Vereinsvorstand.
Die Verwendung der Karte erfolgt unter Benutzung eines amtlichen gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
Eine Übertragung ist nicht möglich!
Alle eingetragenen Akzeptanzstellen bieten für beide Karten die gleichen Vorteile!
Ausschlaggebend für die Beantragung ist der Wohnort: Alle die im Landkreis Pfaffenhofen ihren Wohnsitz haben, können beim Landratsamt Pfaffenhofen eine Karte beantragen.
Alle anderen können bei ihrem jeweiligen Landratsamt, falls ihr Landkreis bei der Bayerischen Ehrenamtskarte mitmacht, eine Karte beantragen.
Alle beteiligten Landkreise finden Sie im Internet unter www.ehrenamtskarte.bayern.de „Wir machen mit“
Bitte lassen Sie Ihren Antrag von Ihrem Vorsitzenden, Vereinsvorstand, Kreisverband, o.ä. bestätigen.
Für Vereinsvorstände oder Vorsitzende kann ein Vertreter den Antrag bestätigen.
Feuerwehrdienstleistende können ausschließlich über Ihren 1. Kommandanten eine Karte beantragen.
Bitte geben Sie Ihre sämtlichen Ehrenämter an und vermerken Sie Ihre evtl. Position und den jeweiligen Zeitaufwand.
Falls Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten, die nicht über Auslagenersatz oder Erstattung von Kosten hinausgeht (Grenze nach ESTG 3.000,– €), dann können Sie die Ehrenamtskarte beantragen.
Die Ehrenamtskarte gilt bei allen akkreditieren Akzeptanzstellen des Freistaates Bayern, der Landkreise, Kommunen und Unternehmen/Geschäften.
Einfach den Akzeptanzpartnervertrag downloaden, ausfüllen und an das Landratsamt Pfaffenhofen geben.
Ob Sie einen Bonus, Rabatt oder eine Zugabe geben liegt ganz bei Ihnen. Ebenso in welcher Höhe z.B. die Vergünstigung sein wird. Auch individuelle Aktionen oder Angebote können kurzfristig angeboten werden.
Es muss dem Landratsamt ein Akzeptanzpartnervertrag mit Ihnen vorliegen.
Außerdem müssen allen Inhabern einer Blauen oder Goldenen Ehrenamtskarte die gleichen Vergünstigungen zu Gute kommen.
Gefördert und unterstützt wird die Ehrenamtskarte vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen rund um diese Rabattkarte erhalten Sie unter www.ehrenamtskarte.bayern.de
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: