Die Schule der gewählten Ausbildungsrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist; die Entfernung ist nicht ausschlaggebend, dabei muss vom Aufgabenträger (Landkreis Pfaffenhofen) nur die gewählte Ausbildungsrichtung oder Wahlpflichtfächergruppe berücksichtigt werden, die innere Auffächerung der einzelnen Wahlpflichtfächergruppen ist für den Aufgabenträger nicht von Bedeutung.
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