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Beförderungspflichtige Schüler/innen

  • Grundschulen (bei Grundschulen muss der Schulweg in einer Richtung länger als 2 km sein)

  • Gymnasien
  • Berufsfachschulen
  • Wirtschaftsschulen
  • Schüler der M-Klassen an Mittelschulen
  • Schüler/innen, die das Berufsgrundschuljahr besuchen 
  • Schüler der Grundschulen

Der Schulweg muss in einer Richtung länger als drei Kilometer sein.

Mit dem Erfassungsbogen können Sie die Übernahme der Beförderungskosten beantragen.

  • Teils öffentliche Linien
  • Teils Schulbusse
  • Unternehmen hat die Konzession für die zu fahrende Strecke
  • Landkreis hat wenig Einfluss auf die Gestaltung des Fahrplans
  • Landkreis muss die Fahrkarten für die Schüler kaufen
  • Beschwerden werden an die entsprechenden Unternehmen weitergegeben
  • Fahrplan wird von den Sachbearbeitern der Schülerbeförderung im Benehmen der Unternehmen festgelegt
  • Werden in Form einer Tagespauschale an den Unternehmer bezahlt
  • Alle Fahrpläne werden an den weiterführenden Schulen des Landkreises veröffentlicht
  • Schulbuslinien sind immer auf farbige Blätter gedruckt

    Farben
    nach Pfaffenhofen: gelb
    nach Wolnzach: grün
    nach Geisenfeld: blau
    nach Manching: orange

    Öffentlichen Linien werden auf anders farbigem Papier gedruckt

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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