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Bildung und Teilhabe

Jedes Kind hat das Recht mitzumachen – egal ob im Sportverein, beim Musikunterricht oder sonstigen geleiteten Freizeitaktivitäten. Bezuschusst wird ein Betrag von bis zu 15,00 € monatlich. Auch die Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten oder notwendige Lernförderungen werden übernommen. Gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten oder Schulen werden ebenso wie Schulwegkosten – welche nicht durch die Schülerbeförderung abgedeckt sind – gefördert.

Darüber hinaus kann eine pauschale Unterstützung für den Schulbedarf beantragt werden.

Die Auszahlung erfolgt zum Schuljahresanfang und zu Beginn des 2. Halbjahres.

Gefördert werden alle Kinder, deren Eltern

  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag,
  • Leistungen nach dem SGB XII oder dem AsylbLG beziehen.

Auch Kinder, deren Eltern Jobcenterleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe. Die Anträge sind jedoch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters zu stellen.

Öffnungszeiten

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