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Stabsstelle Datenschutzbeauftragte 

Zu den Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten gehören u.a.:

  • Unterrichtung und Beratung der Behördenleitung und der Mitarbeiter des Landratsamtes in Bezug auf datenschutzrechtliche Vorschriften
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzvorschriften
  • Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
  • Beratung betroffener Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Wahrnehmung der Betroffenenrechte

Anfragen bzw. Beschwerden über den Umgang mit persönlichen Daten klärt die Datenschutzbeauftragte zusammen mit den Verantwortlichen in den jeweiligen Organisationseinheiten des Landratsamtes.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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