Landrat

Der Landrat leitet als Amtsvorstand das Landratsamt als Staats- und Kreisbehörde einschließlich der Einrichtungen des Landkreises.

Er entscheidet über alle Grundsatzfragen und führt den Vorsitz bei den Kreisgremien und verschiedenen anderen Institutionen.

Öffnungszeiten

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Dienstag

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