Vollzug der Straßenverkehrsordnung 

Das Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde ordnet auf Bundes- Staats- und Kreisstraßen die notwendige Verkehrsbeschilderung an. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern werden Verkehrsschauen durchgeführt und die notwendigen Anordnungen getroffen, die der Verkehrssicherheit dienen.

In Deutschland besteht an allen Sonntagen und an bestimmten Feiertagen ein Fahrverbot für Lkw mit einer Gesamtmasse über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger. Bestimmte Transporte, wie z. B. solche von leichtverderbliches Obst und Gemüse oder frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen sind gesetzlich von dem Verbot ausgenommen.

Darüber hinaus können die Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen für andere, dringende Transporte erteilen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag
  • evtl. Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzung Parkerleichterungen gewähren.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag
  • Gewerbeanmeldung
  • Evtl. Handwerkskarte
  • Fahrzeugscheinkopie

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

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Dienstag

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