Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen im Regelfall der Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Bei Veranstaltungen, die ausschließlich auf Gemeindestraßen einer Gemeinde stattfinden, ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Wenn auch Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen betroffen sind, ist das Landratsamt – Straßenverkehrsbehörde – zuständig.
Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherstellen zu können, muss der Antrag vollständig, innerhalb einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Arbeitstagen, eingehen.
Erforderliche Unterlagen:
Bei kleineren kirchlichen und örtlichen Veranstaltungen sowie bei Wallfahrten ist der Antrag direkt bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde) einzureichen.
In diesen Fällen ist der Antrag beim Landratsamt Pfaffenhofen zu stellen.
Erforderliche Unterlagen:
Erforderliche Unterlagen für sonstige Veranstaltungen (Straßenfeste, etc.):
siehe Punkt „Veranstaltungen auf Straßen“
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