Bei Baumaßnahmen auf oder an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist beim Landratsamt – Straßenverkehrsbehörde – ein Antrag auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung, vorzugsweise per E-Mail zu stellen.
Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherstellen zu können, muss der Antrag vollständig innerhalb einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Arbeitstagen, bei schwierigen Maßnahmen mindestens 28 Arbeitstagen eingehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Baumaßnahmen, die die Fahrbahn einengen, nur mit Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde durchgeführt werden dürfen.
In dieser Anordnung wird detailliert festgelegt, welche Verkehrszeichen im Einzelfall aufzustellen sind, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.
Erforderliche Unterlagen:
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