Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 

Taxi, Mietwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen

Hauptwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

  • Führerscheinantrag
  • Der Antrag muss vom zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes bestätigt werden
  • Kopie vom gültigen Ausweis
  • Behördliches erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG (muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden)
  • Karteikartenabschrift von der letzten Ausstellungsbehörde (erforderlich, wenn eine Fahrerlaubnis nicht durch das Landratsamt Pfaffenhofen erteilt wurde und noch kein Kartenführerschein vorliegt)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 zur Fahrerlaubnisverordnung (bei einem Augenarzt, einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“, einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin, einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung).
    Voraussetzung ist jedoch, dass eine zentrale Tagessehschärfe von 1,0/0,8 nicht unterschritten wird, ansonsten ist ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.2 zur Fahrerlaubnisverordnung erforderlich.
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung (bei einem Arzt ihrer Wahl)
  • Die Fahrerlaubnis wird ab Antragstellung für 5 Jahre verlängert.
  • Ab dem 60. Lebensjahr ist ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach Anlage 5 Nr. 2 zur Fahrerlaubnisverordnung erforderlich

Wenn der Antrag zur Verlängerung des Führerscheines zur Fahrgastbeförderung zur Verlängerung fertig ist, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

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