Zur Abholung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
Gültigen Ausweis (Personalausweis/Reisepass)
Originalführerschein oder BF17-Bescheinigung (falls bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist)
Bei bestandener Prüfung die Bestätigung vom TÜV über die bestandene Prüfung
Bei der Eintragung der Schlüsselzahl 197, die Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7 der FeV
Wenn eine Person bevollmächtigt wird, dann bitte auch eine schriftliche Vollmacht vom Vollmachtgeber mitbringen sowie einen gültigen Ausweis vom Bevollmächtigen