Taxi, Mietwagen, gebündelten Bedarfsverkehr, Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
Hauptwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mindestalter: 21 Jahre
Wenn der Führerschein zur Fahrgastbeförderung vorliegt, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Abgeholt werden kann der Führerschein zur Fahrgastbeförderung auch mit schriftlicher Vollmacht, einem Ausweis der Person, die den Führerschein beantragt hat und einem Ausweis der bevollmächtigten Person.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: