Hauptwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
15 Jahre (Bayern) bei der Klasse AM
16 Jahre bei den Klassen A1, L, T
18 Jahre bei den Klassen A2, B, BE, C1, C1E
21 Jahre bei den Klassen C, CE, D1, D1E
24 Jahre bei den Klassen D, DE
24 Jahre bei Klasse A (Direkteinstieg)
Die Klassen C1, C1E, C, und CE sind nur für 5 Jahre gültig.
Bei Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig 6 Monate vor Ablauf die Verlängerung zu beantragen, ansonsten erlöschen diese Klasse/n. Bei einer Antragstellung nach Erlöschen einer Fahrerlaubnisklasse/n ist dann zu prüfen ob noch die Befähigung zum Führen dieser Klasse/n besteht.
Berufskraftfahrer sind nach § 5 des Gesetzes jeweils alle fünf Jahre zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet.
Diese Fahrerlaubnisklassen sind nur für 5 Jahre gültig.
Bei Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig 6 Monate vor Ablauf die Verlängerung zu beantragen, ansonsten erlöschen diese Klasse/n. Bei einer Antragstellung nach Erlöschen einer Fahrerlaubnisklasse/n ist dann zu prüfen ob noch die Befähigung zum Führen dieser Klasse/n besteht.
Berufskraftfahrer sind nach § 5 des Gesetzes jeweils alle fünf Jahre zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: