Beratende Mitwirkung bei der Rechtsaufsicht in Finanzangelegenheiten 

In diesem Rahmen werden insbesondere alljährlich die Haushalte der Kreisgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände, Zweckverbände und Stiftungen (insgesamt 45 Körperschaften) begutachtet.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

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