Erlaubnis zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen
Die Ausstellung der Erlaubnisscheine muss von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde genehmigt werden.
Verfahrensablauf
Im Antrag müssen insbesondere Lage und Art des Gewässers, Art und Umfang des Fischereirechts sowie Art und Geltungsdauer der beantragten Erlaubnisscheine angegeben werden.
Die fischereifachliche Beurteilung der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberbayern wird von der Kreisverwaltungsbehörde eingeholt.
Erlaubnisscheine dürfen für höchstens drei Jahre ausgestellt werden. Gebräuchlich sind Tages- und Jahreserlaubnisscheine.
Öffnungszeiten
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: