Das Landratsamt kann auf Antrag der Fischereiberechtigten, -pächter und -genossenschaften von diesen vorgeschlagene oder angestellte, volljährige, zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestätigen.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: