Das Landratsamt berät die Gemeinden und Feuerwehren in feuerwehrrechtlichen Fragen. Ebenso ist das Landratsamt u. a. zuständig für die Wahl des Kreisbrandrates, die Ausstattung der Kreisbrandinspektion, sowie für die Beschaffung der für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen.
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