Hautflügler 

Wespen, Hornissen, Wildbienen, Hummeln, aber auch Ameisen gehören zur Insektenordnung der “Hautflügler“.

In Deutschland gibt es 16 Wespenarten, Hornissen gehören zur Gattung „Vespa“, zu den Wildbienen zählen auch die Hummeln. Alle Wildbienen, die Hornissen sowie einige Wespen- und Ameisenarten unterliegen dem besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG, so dass für eine Beseitigung eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich ist. Alle übrigen Arten, u.a. die Gemeine Wespe, Deutsche Wespe oder Sächsische Wespe unterliegen dem allgemeinen Artenschutz nach § 39 BNatSchG und dürfen einschließlich ihrer Lebensstätten nicht ohne vernünftigen Grund beseitigt werden.

Unsere ehrenamtlichen Berater führen die Artbestimmung, Aufklärung sowie Beratung durch und informieren über die Lebensweise dieser nützlichen Insekten. Häufig genügen einfache Verhaltensregeln, um ein friedliches Zusammenleben zwischen Mensch und Hautflüglern zu ermöglichen. Berater und Bürger leisten dadurch einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz.

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