Das Gesundheitsamt überwacht den Betäubungsmittelverkehr in Apotheken, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Einrichtungen der Rettungsdienste sowie ggf. weiteren Einrichtungen.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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