Tierseuchenrecht 

Das öffentliche Interesse an der Tierseuchenbekämpfung begründet sich nicht nur aus den enormen volkswirtschaftlichen Auswirkungen vieler Tierkrankheiten, sondern auch aus dem notwendigen Schutz des Menschen vor übertragbaren (Tier-)Krankheiten.

Das Veterinäramt koordiniert freiwillige und staatlich angeordnete Bekämpfungsprogramme, trifft Vorkehrungen für den Fall eines Seuchenausbruchs und versucht Krankheiten bereits im Vorfeld durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu verhindern.

Der Gesundheitliche Verbraucherschutz prüft das weitere Vorgehen aufgrund der Vorgaben des Veterinäramtes und erlässt die notwendigen Anordnungen bzw. leitet bei Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Auch die Gebührenerhebung erfolgt beim Gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Der Gesundheitliche Verbraucherschutz übt damit Vollzugsaufgaben aus.

Die Kostenerhebung beruht auf Art. 13 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (BayAGTierGesG) und auf dem Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)

Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und weitere Spezialgesetze

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