Lebensmittelrecht 

Die KVB ist zuständig für den rechtlichen Vollzug des Lebensmittelrechts.

Ziel des Lebensmittelrechts ist der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschädigungen, Täuschung und Irreführung.

Soweit ein Verstoß den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren von der KVB durchgeführt, bzw. Anordnungen für die Zukunft getroffen.

Die Lebensmittelüberwachung überprüft in eigener Zuständigkeit die Lebensmittelunternehmen auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht.

Soweit ein Verstoß den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Kreisverwaltungsbehörde durchgeführt, bzw. Anordnungen zur Abstellung von Verstößen für die Zukunft getroffen. Auch die Gebührenerhebung für Kontrollen erfolgt beim Gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Die Gebührenerhebung beruht auf Art. 5 und 6 Abs. 1 Satz 1 KG i. V. m. Tarif-Stelle 7.IX.11/1.3 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (KVz) vom 12.10.2001 in der jeweils gültigen Fassung.

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
VO (EG) 178/2002, VO (EG) 852/2004, VO (EG) 853/2004, VO (EG) 854/2004, VO (EG) 882/2004, VO (EG) 2073/2005, VO (EG) 1924/2006
Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und Tierische Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV),
Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV)
Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG),
Infektionsschutzgesetz (IfSG),
Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV), Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV), Kosmetikverordnung (KosmetikV)

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