Unerlaubte Ausübung der Heilkunde 

Bestimmte Tätigkeiten (z. B. Fußreflexzonenmassage) sind ausschließlich den Ärzten, Heilpraktikern oder anderen Personen der Heilhilfsberufe vorbehalten. Üben nicht befugte Personen solche Tätigkeiten aus, so entsteht eine nicht unerhebliche Gefahr für die Volksgesundheit.

Der Gesundheitliche Verbraucherschutz schreitet hier zum Wohle der Bevölkerung ein.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Schneller finden, wonach Sie suchen

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: