Zum 01.08.2010 trat das mit Volksentscheid vom 04.07.2010 angenommene Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz – GSG) in Kraft.
Damit ist das Rauchen ab dem 01.08.2010 an folgenden Orten verboten:
Für den Vollzug des Gesundheitsschutzgesetzes sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
Wird ein Verstoß festgestellt oder gemeldet, der den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, wird von der Kreisverwaltungsbehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: