Bestattungsrecht 

Der Gesundheitliche Verbraucherschutz ist zuständig für:

  • Genehmigung und Erweiterung von Friedhöfen und Feuerbestattungsanlagen.
  • Schließung von Friedhöfen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. 

Bei einem vorhandenen Bebauungsplan ist anstelle der bestattungsrechtlichen Genehmigung eine baurechtliche Genehmigung einzuholen.

Fachaufgaben werden vom Gesundheitsamt wahrgenommen.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

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Freitag

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