Apothekenrecht 

Der Gesundheitliche Verbraucherschutz ist zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken im Landkreis.

Darunter fallen z. B.:

  • Erlaubnisse zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke
  • Genehmigung von Versorgungsverträgen zwischen Apotheken und Heimträgern
  • Genehmigung von Versandhandel und elektronischem Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln

In fachlichen Belangen bedient sich das Landratsamt bei den genannten Aufgaben des von der Regierung von Oberbayern bestellten ehrenamtlichen Pharmazierates.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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