Der Gesundheitliche Verbraucherschutz ist zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken im Landkreis.
Darunter fallen z. B.:
In fachlichen Belangen bedient sich das Landratsamt bei den genannten Aufgaben des von der Regierung von Oberbayern bestellten ehrenamtlichen Pharmazierates.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: