Der Trockenkiesabbau richtet sich nach dem Bayer. Abgrabungsgesetz. Das Verfahren ist ähnlich geregelt wie das übliche Baunehmigungsverfahren (Bauantrag, Vorbescheidsantrag).
Für den Nassausbau, bei dem Grundwasser freigelegt wird, gibt es ein eigenes Verfahren nach dem Wasserrecht.
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