Ist jemand nicht krankenversichert, können auf Antrag die Kosten für die stationäre Behandlung im Krankenhaus übernommen werden. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.
Wenn kein Notfall vorliegt ist der Antrag rechtzeitig vor der stationären Aufnahme vom Patienten im Sozialamt zu stellen.
Handelt es sich dagegen um eine Notfallbehandlung hat die aufnehmende Klinik unverzüglich die Aufnahme beim Sozialamt anzuzeigen und eine Kostenübernahmeerklärung anzufordern. Danach muss der Patient – sobald es ihm möglich ist – einen Antrag beim Sozialamt stellen.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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