Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt 

Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen decken können, haben einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII, wenn

  • die Altersgrenze erreicht wurde (Renteneintrittsalter)
    oder
  • von der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt wurde
    oder 
  • eine Beschäftigung in einer Werkstätte für behinderte Menschen ausgeübt wird. 

Hat die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderung auf Zeit festgestellt, kann Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Schneller finden, wonach Sie suchen

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: