Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen decken können, haben einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII, wenn
Hat die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderung auf Zeit festgestellt, kann Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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