Grundsicherung, Hilfe zum LebensunterhaltĀ 

Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermƶgen decken kƶnnen, haben einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII, wenn

  • die Altersgrenze erreicht wurde (Renteneintrittsalter)
    oder
  • von der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt wurde
    oderĀ 
  • eine BeschƤftigung in einer WerkstƤtte für behinderte Menschen ausgeübt wird.Ā 

Hat die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderung auf Zeit festgestellt, kann Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden.

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