Bildung und TeilhabeĀ 

Jedes Kind hat das Recht mitzumachen – egal ob im Sportverein, beim Musikunterricht oder sonstigen geleiteten FreizeitaktivitƤten. Bezuschusst wird ein Betrag von bis zu 15,00 € monatlich. Auch die Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten oder notwendige Lernfƶrderungen werden übernommen. Gemeinschaftliche Mittagessen in KindertagesstƤtten oder Schulen werden ebenso wie Schulwegkosten – welche nicht durch die Schülerbefƶrderung abgedeckt sind – gefƶrdert.

Darüber hinaus kann eine pauschale Unterstützung für den Schulbedarf beantragt werden.

Die Auszahlung erfolgt zum Schuljahresanfang und zu Beginn des 2. Halbjahres.

Gefƶrdert werden alle Kinder, deren Eltern

  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag,
  • Leistungen nach dem SGB XII oder dem AsylbLG beziehen.

Auch Kinder, deren Eltern Jobcenterleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe. Die AntrƤge sind jedoch direkt beim zustƤndigen Sachbearbeiter des Jobcenters zu stellen.

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